Heilmassagen

nach ärztlicher Anordnung

Die Heilmassage ist eine umfassende Therapieform mit speziellen verschiedenen Techniken zur individuellen Behandlung körperlicher Beschwerden. Für eine Heilmassage ist eine Diagnose und eine Anordnung durch einen Arzt erforderlich. Verschiedene körperliche Beschwerden wie Schmerzsyndrome, Durchblutungsstörungen, Organdysfunktionen, uvm. können behandelt werden.

Wir bedienen uns folgender Techniken der Heilmassagen:

  • Klassische Massage
  • Faszienmassage
  • Bindegewebsmassage nach E. Dicke
  • Triggerpunkt-Therapie
  • Subkutane Reflextherapie nach Häfelin
  • Kinesio Taping
  • Schröpfen
  • Gua Sha (Faszienschaben)
  • Thermotherapie (Wärme/Kälte)
  • Moorpackung
  • Akupressur
  • Narbenbehandlung
  • Postisometrische Relaxation
  • Vagustherapie
  • Manuelle Lymphdrainage nach Dr. Vodder / Dr. Földi
  • Komplexe physikalische Entstauungstherapie (KPE)



Aufpreis Kinesio Taping


je nach Materialaufwand ab


€ 5,--

Heilmassagen Preise

Heilmassage 25min



€ 40,--

Beinhaltet sämtliche Techniken (je nach Diagnose) mit Ausnahme von Manueller Lymphdrainage, Thermotherapie und KPE


Heilmassage 50min



€ 68,--

Beinhaltet sämtliche Techniken (je nach Diagnose) mit Ausnahme von Manueller Lymphdrainage, Thermotherapie und KPE


Heilmassage inkl. Thermotherapie (Fango/Moor)


50min


€ 76,--

Thermotherapie muss für eine Kostenrückerstattung eigens ärztlich verordnet werden.


Manuelle Lymphdrainage ohne Kompressionsverband


25min / 50min


€ 44,-- / € 72,--


Individuell auf Sie und Ihr Krankheitsbild abgestimmt, erarbeiten wir nach ärztlicher Anordnung gemeinsam mit Ihnen eine entsprechende Therapie.

Nach Bewilligung durch die Krankenkasse kann unsere Rechnung für eine Kostenrückerstattung eingereicht werden.

Wege zur Kostenrückerstattung:

  1. Verordnung zur Heilmassage oder Lymphdrainge bzw. KPE durch Ihren Arzt
  2. Bewilligung der Therapie durch Ihre Krankenkasse (dzt. nur SVS bewilligungspflichtig)
  3. Einreichen der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse zur Teilrückerstattung
  4. Einreichen der Honorarnote bei Ihrer Zusatzversicherung (falls vorhanden)